Zu laut – oder noch im grünen Bereich?
Lärm wird oft unterschiedlich wahrgenommen: Was den einen kaum stört, raubt dem anderen den Schlaf. Doch ab wann ist Lärm nicht nur subjektiv störend, sondern auch rechtlich relevant?
Mit normgerechneten Schallimmissionsmessungen liefern wir belastbare Antworten für Anwohner, Bauherren, Behörden oder Betreiber von Anlagen. Unsere Messungen zeigen, ob gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden oder ob ggf. Schallschutzmaßnahmen notwendig sind.
Unsere Leistungen im Überblick:
Abnahmemessungen gemäß §29b BImSchG (Akkreditierung derzeit in Vorbereitung)
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Umsetzung von behördlich angeordneten Messungen gemäß §29b BImSchG (Akkreditierung derzeit in Vorbereitung). Von der Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde bis zum Messbericht zur Vorlage bei der Behörde, kümmern wir uns um die Erfüllung Ihrer behördlichen Anforderungen.
Kurz- und Langzeitmessungen für Gewerbe, Industrie, Veranstaltungen und Baustellen
In der Nachbarschaft von Gewerbe- und Industriebetrieben oder Baustellen kann es zu Beschwerden von Anwohnern kommen. Wir führen für Sie fachgerechte Schallimmissionsmessungen nach TA Lärm durch, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Richtwerte eingehalten werden.
Beratung bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen
Sollte sich herausstellen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm oder andere schalltechnischen Anforderungen nicht eingehalten werden können, beraten wir Sie bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen.
