Wenn Ruhe zur Produktivität wird!
Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur ein Störfaktor – er kann ernsthafte gesundheitliche Folgen haben. Ob in Büros, Werkstätten oder Produktionshallen: Ein zu hoher Geräuschpegel beeinträchtigt Konzentration, Kommunikation und langfristig auch das Gehör. Als Ingenieurbüro mit Spezialisierung auf Akustik bieten wir Ihnen professionelle Lösungen zur Lärmminderung – rechtssicher, wirksam und individuell.
Unsere Leistungen im Überblick:
Lärmmessungen gemäß LärmVibrationsArbSchV und TRLV Lärm
Wir führen präzise Messungen durch und bewerten die Lärmexposition Ihrer Mitarbeitenden nach den Vorgaben der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Lärm (TRLV).
Schallschutzkonzepte nach ASR A3.7
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 konkretisiert Anforderungen zur Raumakustik und zur Begrenzung von Schalldruckpegeln in Arbeitsräumen. Wir entwickeln Maßnahmen, die diesen Anforderungen entsprechen – von akustisch wirksamen Materialien bis zur Optimierung der Raumstruktur.
Beratung zur Gehörschutzstrategie & Kennzeichnung von Lärmbereichen
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) sind Gehörschutz und Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Wir helfen Ihnen, diese Anforderungen praxisnah umzusetzen.
Gefährdungsbeurteilung & Dokumentation
Wir unterstützen Sie bei der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung (§3 LärmVibrationsArbSchV) und dokumentieren alle relevanten Parameter – inklusive Auslösewerten, Expositionsgrenzwerten und empfohlenen Schutzmaßnahmen.
